Sebastiani-Bruderschaft Kösching
Vorstand
Beitrittserklärung
Satzung
1. Vorsitzender
Balassa Stefan Georg
Ludwig-Ganghofer-Ring 24
85092 Kösching
Tel.: + 49 (0)8456-7632
Mail: Stefan Georg Balassa
Ortspfarrer
Dekan BGR Dr. Wojciech Wysocki
Pfarrgasse 2
85092 Kösching
Tel.: 08456-7866
Schriftführerin
Danner Anita
Kasse
Sedlmeier Jakob
2. Vorsitzender
Schöner Maximilian
Ludwig-Thoma-Ring 35
85092 Kösching
Tel.: +49 (0)8456-8681
Beisitzer
Bast Helene
Braun Ingrid
Licklederer Marianne
Mayer Monika
Glaube, der Grenzen sprengt
Der Glaube an Gottes Gegenwart trägt und prägt uns. Er ist die innerste Kraft, immer wieder Neues zu wagen. Gott ist der Garant unserer Freiheit und unserer Hoffnung und wird es auch im dritten Jahrtausend bleiben. Dieser Glaube sprengt Grenzen, verändert Menschen und ermutigt uns, unseren Weg weiterzugehen.
Die Sebastiani - Bruderschaft Kösching ist eine Ver-einigung von Menschen
Falls Sie Mitglied werden wollen, füllen Sie das angehängte Anmeldeformular aus und werfen dieses in den Kasten der Sebastiani-Beruderschaft (beim Sebastiansaltar in der Pfarrkirche) ein.
Satzung der Sebastiani-Bruderschaft Kösching
verabschiedet von der Mitgliederversammlung Kösching. 20.01.2002
1. Abschnitt: Name, Sitz, Zweck
§ 1 Name und Sitz
Die Bruderschaft führt den Namen Sebastiani Bruderschaft Kösching und hat ihren Sitz in
Kösching.
§ 2 Ziele und Aufgaben
Die Ziele dieser Bruderschaft sind
1. Die Abwendung leiblicher Übel wie Seuchen, Krankheiten, Kriegs- und Hungersnöte.
2. Die Abwendung seelischer Übel, insbesondere der Todsünde.
3. Die Stärkung und Festigung im Glauben, sowie Mut zu einem offenen und
unerschrockenen Bekenntnis in Wort und Tat.
4. Die Stärkung, Festigung und Übung der christlichen Nächstenliebe.
Allgemeine Aufgaben der Bruderschaftsmitglieder:
Die Bruderschaftsmitglieder sind nicht unter Sünde verpflichtet, dieses Gebet täglich zu
verrichten.
2. Abschnitt: Mitgliedschaft,. Beitrag
§ 3 Mitglieder
Mitglieder können alle natürlichen Personen werden ohne Altersbegrenzung.
§ 4 Aufnahme der Mitglieder
Die Aufnahme eines Mitgliedes ist durch schriftlichen Antrag der Vorstandschaft anzuzeigen.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes nach §3 entscheidet auf schriftlichen Antrag die
Vorstandschaft.
§5 Stimmrecht
Mitglieder gemäß §3 üben Ihr Stimmrecht direkt in der Hauptversammlung der Bruderschaft
aus.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet